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Kosten und Erstattung der Psychotherapie

Kosten und Erstattung

Für Sie als Patient mit einer Krankenversicherung ist die Behandlung in der Regel kostenfrei!
Bitte bringen Sie einfach – wie bei jedem anderen Arztbesuch auch – Ihre Krankenversicherungskarte mit. Ich rechne direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab.

Gesetzlich Krankenversicherte

Da ich eine Zulassung von der "Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen" habe und eine Therapie anwende, die sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und sozialrechtlich zugelassen ist, erfolgt die Abrechnung meiner Leistungen bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Privatkassen

Die Privatkassen haben unterschiedliche Regeln für das Abrechnen von Psychotherapie. Bei Privatversicherten werden meine Honorare im Falle einer ärztlich indizierten Psychotherapie aufgrund meiner Qualifikationen von Ihrer Krankenkasse in der Regel vollständig und reibungslos übernommen. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Beihilfe

Als Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe, wenn sie privat versichert sind, die Kosten für die Behandlung durch einen zugelassenen Psychotherapeuten. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 % der Kosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Selbstzahler

Hier entfallen alle Formalitäten.

Amel Hamzic

 

Diplom-Psychologe

Psychologischer Psychotherapeut

Verhaltenstherapie

Moltkestraße 6 A

26122 Oldenburg

 

Tel.:      0176 97867404

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