Kosten und Erstattung
Für Sie als Patient mit einer Krankenversicherung ist die Behandlung in der Regel kostenfrei!
Bitte
bringen Sie einfach – wie bei jedem anderen Arztbesuch auch – Ihre Krankenversicherungskarte mit. Ich rechne
direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab.
Gesetzlich Krankenversicherte
Da ich eine Zulassung von der "Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen" habe und eine Therapie
anwende, die sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und sozialrechtlich zugelassen ist, erfolgt die
Abrechnung meiner Leistungen bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Privatkassen
Die Privatkassen haben unterschiedliche Regeln für das Abrechnen von Psychotherapie. Bei Privatversicherten
werden meine Honorare im Falle einer ärztlich indizierten Psychotherapie aufgrund meiner Qualifikationen von
Ihrer Krankenkasse in der Regel vollständig und reibungslos übernommen. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor
Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Beihilfe
Als Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe, wenn sie privat versichert
sind, die Kosten für die Behandlung durch einen zugelassenen Psychotherapeuten. Im Allgemeinen übernimmt die
Beihilfe etwa 50 % der Kosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme
schriftlich bestätigen zu lassen.
Selbstzahler
Hier entfallen alle Formalitäten.
Amel Hamzic
Diplom-Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Verhaltenstherapie
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